mit der Einführung der neuen EASA Gesetze haben sich die Spielregeln für den Drohneneinsatz deutlich verändert. Drohnen müssen gekennzeichnet sein um überhaupt aufsteigen zu dürfen und für den betreib ist ein Drohnenführerschein notwendig. Neue Drohnen werden zukünftig in 5 Risikoklassen unterteilt. Die Hersteller müssen dafür neue Modelle zertifizieren lassen und erhalten in diesem Zuge eine Zuweisung der Drohne in eine der im Folgenden beschriebenen Drohnen-Klassen. Der Hersteller muß die Drohne dann kennzeichnen, so das für einen Käufer klar ersichtlich ist, in welche Drohnenklasse die Drohne eingeordnet wurde. Es gibt die folgenden Drohnen-Klassen und Zertifizierungen:
C0, C1, C2, C3 und C4. Für Bestands-Drohnen (also alle Drohnen, die noch keine Klassifizierung und Klassen-Kennzeichnung besitzen) gibt es Sonderregeln und zusätzlich eine befristete Übergangsregelung. Dies betrifft alle Drohnen, die bis heute bereits im Umlauf sind oder noch vor dem 1.1.2024 (wurde bereits verlängert) produziert werden und keine Klassifizierung oder Drohnen Zertifizierung nach EU Drohnenverordnung 2021 besitzen.
C0, C1, C2, C3 und C4. Für Bestands-Drohnen (also alle Drohnen, die noch keine Klassifizierung und Klassen-Kennzeichnung besitzen) gibt es Sonderregeln und zusätzlich eine befristete Übergangsregelung. Dies betrifft alle Drohnen, die bis heute bereits im Umlauf sind oder noch vor dem 1.1.2024 (wurde bereits verlängert) produziert werden und keine Klassifizierung oder Drohnen Zertifizierung nach EU Drohnenverordnung 2021 besitzen.
Je nach Klassifizierung sind andere Szenarien beim Betrieb in eigentlich nicht erlaubten Umgebungen möglich um Befreiungen und Erlaubnisse zu erlangen. Diese Ausnahmen sind wichtigster Bestandteil in den Trainingskursen, neben den praktischen und theoretischen Übungen und Berechnungen.
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